Die Langzeitpflege

in unserer Einrichtung

Langzeitpflege

Unser Haus verfügt über einen offiziellen Versorgungsvertrag für die Pflege älteren Menschen. Das bedeutet wir unterstehen dem Heimgesetz – in Bayern das sogenannte Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PflegeWoqG) Nur mit dem Abschluss eines Versorgungsvertrages ist es möglich, mit den Pflegekassen und dem Bezirk Unterfranken eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Für Sie bedeutet das, dass unsere Preise und Leistungen der Kontrolle der Kostenträger unterliegen. Die Vergütungsvereinbarung wird in der Regel jährlich erneuert, da die allgemeine Teuerung und tarifliche Erhöhungen regelmäßige Preisanpassungen unumgänglich machen. Eine neue Vereinbarung ist dabei immer das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses.

Unsere aktuelle Preisliste finden Sie im Downloadbereich

Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: zum einen aus dem Pflegesatz, also den pflegebedingten Kosten, zum anderen aus der Ausbildungsumlage, die gesetzlich festgelegt wird. An diesen Kosten beteiligen sich die Pflegekassen, es verbleibt also für die Pflege nur ein Eigenanteil.

Die Beteiligung oder Teilübernahme der Pflegekosten erfolgt über monatliche Pauschalen. Diese steigen mit höherem Pflegebedarf, sodass der sogenannte Eigenanteil, unabhängig vom Pflegebedarf, gleichbleibt. Zusätzlich unterstützen die Pflegekassen mit prozentualen Leistungszulagen, welche auf die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlagen angerechnet werden. Die tatsächliche Höhe ist von der Dauer des Aufenthaltes in einem Pflegeheim abhängig. Im ersten Jahr werden zusätzlich 15% vom Eigenanteil Pflege übernommen, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und im vierten Jahr 75 %.

Die weiteren Kosten, welche im Rahmen der jährlichen Pflegesatzverhandlung geprüft und festgelegt werden, betreffen Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Bewohner selbst zu tragen. Aufwendungen für Unterkunft sind z.B. Energiekosten, Reinigung, Wäsche, Müllabfuhr und für Verpflegung alle Getränke und Lebensmittel und die Kosten der Mahlzeitenerstellung.

Wenn Sie an einer Heimaufnahme interessiert sind, ist es in der Regel notwendig, dass bereits ein gewisser Pflegebedarf durch die Prüfer der Pflegeversicherung festgestellt wurde, sprich Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind. Nur dann beteiligen sich auch die Pflegekassen und gegebenenfalls der Bezirk an den entstehenden Kosten.

Für weitergehende Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.