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Bei Fragen bitte anrufen

Vielen ist gar nicht bewusst, dass es unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege gibt. Der Bedarf an Kurzeitpflege ergibt sich häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Eine Verhinderungspflege kommt in Betracht, wenn, wie das Wort schon sagt, die pflegende Person „verhindert“ ist, z.B. aufgrund eigener Krankheit oder Urlaub.
Da schon bisher die Grenzen fließend waren hat der Gesetzgeber entschieden, für beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung zu stellen.
Seit Juli 2025 steht ein Betrag in Höhe von € 3.539.-, der flexibel nutzbar ist, für Pflegebedürftige zur Verfügung. Bei den von uns mit der Pflegekasse und dem Bezirk Unterfranken verhandelten Pflegesätzen reicht das Budget pro Jahr für maximal 28 Tage.
Wenn Sie Interesse an einem Kurzeitpflegeaufenthalt bei uns haben, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.
Übrigens! Wir werden unser Kurzzeitpflegeangebot in Kürze erheblich ausbauen und die zur Verfügung stehende Zeit rehabilitativ nutzen. Ein entsprechendes Konzept ist in Arbeit.
Der Freistaat Bayern fördert die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Einrichtungen der Pflege. Ab 01.03.2021 haben wir 2 feste Kurzzeitpflegeplätze als Angebot.
Was bedeutet das für einen Platzsuchenden?
Die beiden Plätze stehen ausschließlich der Kurzzeitpflege zur Verfügung und werden nur durch diese Belegt. Weiter werden die beiden Plätze vom Land Bayern finanziell unterstützt, in dem eine Subventionierung in der Freihaltung gegen Nachweis, gezahlt wird.
Suchen Sie einen Kurzzeitpflegeplatz, so melden Sie sich telefonisch oder per Mail, wir beraten Sie gern.